Tests für Obdachloseneinrichtung

Tests für Obdachloseneinrichtung

Seit April 2021 kommen wir selbstverständlich unserer Angebotspflicht für Testungen aller  Mitarbeitenden der Tagesstätte für Wohnungslose nach. Für diese Zwecke wurden unsere 3 Sozialarbeiter*innen bereits im Februar geschult. Da in unserer Zuwendung vom Bezirk keine Mittel für Schnelltests vorgesehen sind freuten wir uns, dass man bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ein Testkonzept einreichen konnte, um kostenlose Schnelltests zu erhalten.
Bis zur Bearbeitung des Antrages half uns die KUBUS gGmbH mit Tests aus.

Von der Senatsverwaltung erhielten wir  am 10. Mai die Antwort, dass unser Testkonzept nicht berücksichtigt werden kann, da Wohnungslosentagesstätten gemäß §4 Abs. 1 der Coronavirus – Testverordnung (TestV) keine Erwähnung finden.

Die Absage der Senatsverwaltung leiteten wir an unseren Zuwendungsgeber, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, weiter. Auch von dort erhielten wir die Nachricht, dass uns keine Mittel für Schnelltests zur Verfügung gestellt werden können.

Von Anfang an wurde unsere Einrichtung von der Senatsverwaltung und dem Bezirk als systemrelevant eingeschätzt.
So hat seit Beginn der Pandemie unsere Tagesstätte für Wohnungslose  an keinem Öffnungstag geschlossen. An jedem Öffnungstag haben die Mitarbeitenden Kontakt zu 60-90 Menschen. Wir setzen gewissenhaft seit Beginn alle gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen unter großem Aufwand um. Außer unserer Gruppenaktivitäten, die pandemiebedingt nicht stattfinden können, wurde das Angebot unserer Einrichtung nicht reduziert. Die niedrigschwellige Grundversorgung Obdachloser (Beratung, Essen, Getränke, Kleiderkammer, Duschen, Wäsche waschen, medizinische Grundversorgung) ist im Homeoffice definitiv nicht möglich.
Die Präsenz der Mitarbeitenden ist unabdingbar!

Bereits bei der Verteilung der Impfeinladungen an die Mitarbeitenden der ambulanten Wohnungslosenhilfe Berlins durch die Senatsverwaltung wurden die Tagesstätten für Obdachlose erst Mitte April berücksichtigt, obwohl wir bereits im März die Information erhalten hatten, dass die Mitarbeitenden der ambulanten Wohnungslosenhilfe der Gruppe mit hoher Priorität zugeordnet und somit impfberechtigt sind.

Einmal mehr entstand für uns  in dieser für alle schwierigen Zeit der Eindruck, dass wir als Leistungserbringer zwar systemrelevant sind, geht es aber um Leistungen und Unterstützung für uns und unsere Arbeit, rückt dieser Aspekt und damit auch die Wertschätzung unserer Arbeit in den Hintergrund.

Kurz nachdem der Artikel hier veröffentlicht wurde, erhielten wir von der bezirklichen Koordinierungsstelle für Engagement rund um die Corona-Pandemie im Rahmen des Programms „Ehrenamts- und Vereinshilfen“ 30 Schnelltests.